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Vorsorgevollmacht erteilen

Baden-Württemberg 99046028000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046028000000

Leistungsbezeichnung

Vorsorgevollmacht erteilen

Leistungsbezeichnung II

Vorsorgevollmacht erteilen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Keine.

Teaser

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt.

Volltext

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt.

Nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB ist die Bestellung eines rechtlichen Betreuers entbehrlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vollmacht ebenso gut erledigt werden können.

Erforderliche Unterlagen

Sie haben die Möglichkeit, die Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde Karlsruhe unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes öffentlich beglaubigen zu lassen.

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei der Betreuungsbehörde unter 0721 133-6514.

Voraussetzungen

Eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht setzt voraus, dass der Vollmachtgeber bei der Erteilung volljährig und über seinen freien Willen verfügte, er also aus diesem Grunde geschäftsfähig war (§ 104 BGB).

Kosten

Die öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde Karlsruhe kostet eine Gebühr von 10,00 Euro.

Verfahrensablauf

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Mit der Vorsorgevollmacht kann einer oder mehreren Personen das Recht eingeräumt werden, stellvertretend im Namen des Bevollmächtigten zu handeln.

Dabei kann die Vorsorgevollmacht sich auf die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten beziehen (z.B. die gesundheitlichen Belange oder die Organisation der Versorgung zu Hause). Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Grundsätzlich gibt es für Vorsorgevollmachten keine Formvorschriften. Wir empfehlen den Vordruck des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Themen: Vorsorge und Patientenrechte).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keinen.

Rechtsbehelf

Keinen.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden