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Abfälle befördern

Baden-Württemberg 99001013000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001013000000

Leistungsbezeichnung

Abfälle befördern

Leistungsbezeichnung II

Abfälle befördern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Sammlung, Beförderung, Handel und Makeln von (nicht gefährlichen) Abfällen in Verbindung mit Anzeigeverfahren nach § 7 AbfAEV
  • Kennzeichnungspflicht/“A“-Schild (§ 55 KrWG)

Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV)

Teaser

Anzeigeverfahren zur Beförderung von Abfällen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz für Sammler, Beförderer, Händler und Makler.

Volltext

Anzeigeverfahren zur Beförderung von Abfällen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz für Sammler, Beförderer, Händler und Makler.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Formular für die Anzeige (siehe Onlineantrag und Formulare).

Voraussetzungen

Seit dem 1. Juni 2012 sind grundsätzlich alle gewerbsmäßig tätigen

  • Sammler und
  • Beförderer sowie
  • Händler und
  • Makler

von nicht gefährlichen Abfällen verpflichtet ihre Tätigkeit bei der zuständigen Abfallrechtsbehörde anzeigen (§ 53 KrWG).

Diese Verpflichtung gilt auch für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.

Die bestätigte Anzeige ist bei der Beförderung im Fahrzeug mitzuführen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Das Formular muss unterschrieben eingereicht werden (siehe Onlineantrag und Formulare).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden