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Erstattung von Schülerbeförderungskosten des ÖPNV beantragen

Baden-Württemberg 99088011039000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088011039000

Leistungsbezeichnung

Erstattung von Schülerbeförderungskosten des ÖPNV beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erstattung von Schülerbeförderungskosten des ÖPNV beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Stadt Karlsruhe erstattet Schülerinnen und Schülern aus Baden­Württemberg auf der Grundlage der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten notwendige Fahrtkosten zu einer städtischen oder staatlich anerkannten Schule in Karlsruhe in angemessenem Umfang.

Volltext

Die Stadt Karlsruhe erstattet Schülerinnen und Schülern aus Baden­Württemberg auf der Grundlage der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten notwendige Fahrtkosten zu einer städtischen oder staatlich anerkannten Schule in Karlsruhe in angemessenem Umfang.

Erforderliche Unterlagen

Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule.

Voraussetzungen

Fahrtkosten sind für höchstens zwei schulpflichtige Kinder einer Familie zu tragen, sofern die vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind.

Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet oder bezuschusst, wenn öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg genutzt werden.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

Die notwendigen Beförderungskosten werden komplett erstattet

  1. für Kinder in Schulkindergärten: ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schulkindergarten
  2. für Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs­ und Beratungszentren: ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schule
  3. für Schülerinnen und Schüler der Grundschulförderklassen, ab einer Mindestentfernung von einem Kilometer.

Die notwendigen Beförderungskosten werden teilweise
bezuschusst

  1. für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 ab einer Mindestentfernung von einem Kilometer
  2. für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und des Berufsgrundbildungsjahres im Teilzeitunterricht ab einer Mindestentfernung von 100 Kilometern

Zu den notwendigen Beförderungskosten gewährt die Stadt je Beförderungsmonat und Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss in Höhe von

  1. Zehn Prozent für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und des Berufsgrundbildungsjahres in Teilzeitunterricht
  2. Einen Zuschuss auf eine Jahreskarte (Abonnement) mit einem Eigenanteil in Höhe von jeweils 8,33 Euro pro Monat für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4

Kosten

Siehe Rechtsgrundlage, vorletzter Punkt auf dieser Seite.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der von der Schule bestätigte Antrag für eine bezuschusste Fahrkarte muss spätestens am 30. Juni bei der KVV vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Entnehmen Sie Ihrem Bescheid.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden