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Jagdschein - Ausstellung beantragen

Baden-Württemberg 99067004001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067004001000

Leistungsbezeichnung

Jagdschein - Ausstellung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Jagdschein - Ausstellung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 26 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) (Jägerprüfung, Jagdschein)
  • § 27 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) (Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung)
  • § 28 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) (Jagdabgabe)
  • Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG)
  • § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein)
  • § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Jugendjagdschein)
  • § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Versagung des Jagdscheins)
  • § 18 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Entziehung des Jagdscheins)
  • Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Höhe der Jagdabgabe vom 29. März 2005

Teaser

Wer jagen möchte, muss einen Jagdschein besitzen. Sie erhalten den Jagdschein für ein Jahr oder für drei Jahre. Den Jugendjagdschein erhalten Sie für ein Kalenderjahr. Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten.

Volltext

Wer jagen möchte, muss einen Jagdschein besitzen. Sie erhalten den Jagdschein für ein Jahr oder für drei Jahre. Den Jugendjagdschein erhalten Sie für ein Kalenderjahr. Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten.

Sie müssen den Jagdschein während der Jagd mit sich führen.

Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
  • Personalausweis
  • zwei Lichtbilder
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
    • 500.000 Euro für Personenschäden und
    • 50.000 Euro für Sachschäden

Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.

Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Jagdschein sind:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung

Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen. Die Begleitpersonen sind in der Regel die Erziehungsberechtigten.

Kosten

Der jeweils zuständige Stadt- oder Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.

Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:

  • für einen Tagesjagdschein: EUR 20,45
  • pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 38,35

Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für

  • Jagdförderung
  • jagdliche Forschung
  • wildbiologische Forschung
  • Wildschadensverhütung

Verfahrensablauf

Sie müssen den Jagdschein beantragen. Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Dort bekommen Sie Ihren Jagdschein sofort ausgestellt oder ihn später mit der Post zugesandt.

Sie können den Antrag auch schriftlich oder durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen. Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.

Stellen Sie den Antrag schriftlich, erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid per Post. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.

Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Wildforschungsstelle und im Internetauftritt des Landesbetriebes ForstBW.

Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden