Abfallgebühren private Haushalte
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben durch
Abfallwirtschaftssatzung:
- § 3 Abs. 3c Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Konstanz (Anschluss- und Benutzungszwang, Überlassungspflicht)
- § 20 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Konstanz (Bemessungsgrundlagen)
- § 3 Abs. 1 Nr. 5 und b des Kommunalbgabegesetzes für Baden-Württemberg (KAG)
- § 222 der Abgabenordnung (AO)
- § 234 der Abgabenordnung (AO)
- § 238 der Abgabenordnung (AO)
- § 239 der Abgabenordnung (AO)
- § 240 der Abgabenordnung (AO)
- § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- § 1 der Vollstreckungskostenordnung (LVwVGKO)
Die Höhe der Abfallgebühren richtet sich nach der Anzahl der Personen pro Haushalt. Basis für die Abfallgebührenerhebung sind die Daten des Einwohnermeldeamts. Bei vollständiger Eigenkompostierung kann eine Reduzierung der Abfallgebühr beantragt werden.
Die Anträge sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei den EBK einzureichen Die im Einzelnen ggf. erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind den jeweiligen Antragsformularen zu entnehmen.
Als Haushalt gilt jede Familie, jede alleinstehende Person mit eigener Wohnung und auf Antrag auch jede Personengruppe bis zwölf Personen, die ständig in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben.
Anmeldung neuer Haushaltsmitglieder
Neue Haushaltsmitglieder müssen neben der Anmeldung im Bürgerbüro auch zusätzlich bei den EBK schriftlich mit Hilfe des Antrages auf Änderung der Abfallgebühr angemeldet werden, da ansonsten eine Einzelabrechnung erfolgt. Die Personen müssen melderechtlich registriert sein.
SEPA Lastschriftenmandat
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für die Entsorgungsbetriebe Konstanz stimmen Sie dem Einzug der Abfallgebühren zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Das SEPA Lastschriftmandat muss bei den Entsorgungsbetrieben Stadt Konstanz eingereicht werden. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit schriftlich widerrufen.
Umzug oder Wegzug aus Konstanz
Bei Umzug oder Wegzug aus Konstanz ist eine separate Abmeldung bei den Entsorgungsbetrieben Konstanz nicht notwendig und nicht möglich. Erst nach Änderung der Meldedaten beim Bürgerbüro wird die Abfallgebührenveranlagung angepasst. Sie erhalten anschließend eine Endabrechnung, in Form des Abfallgebührenschlussbescheids. Diesem Bescheid liegt der Antrag auf Rückerstattung der Abfallgebühr bei, um uns ggf. die Bankverbindung für den Erstattungsbetrag mitzuteilen. Wenn die Abfallgebühren mit SEPA Lastschriftenmandat eingezogen wurden, erfolgt die Rückerstattung der Abfallgebühren automatisch.
Reduzierung aufgrund vollständiger und fachgerechter Eigenkompostierung
Wenn Sie alle Bio- und Grünabfälle selber vollständig und fachgerecht kompostieren und auf die Biotonne und die Nutzung aller kommunalen Angebote zur Grünabfallentsorgung verzichten, können Sie einen Antrag auf eine reduzierte Abfallgebühr wegen vollständiger Eigenkompostierung stellen.
Ratenzahlungen oder Stundungen
Ratenzahlungen oder Stundungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen mit Nachweis der Einkommensverhältnisse unter Verwendung des Stundungsantrags möglich.
Die Höhe der Abfallgebühren richtet sich nach der Anzahl der Personen pro Haushalt und ist der aktuell gültigen Fassung der Abfallwirtschaftssatzung zu entnehmen.
Die Anträge sind bei den Entsorgungsbetrieben einzureichen. Alle Anträge und Nachweise können auch per E-Mail eingereicht werden.
Auf der Website der EBK werden die häufigsten Fragen zum Thema Abfallgebühren beantwortet:
Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz - Abfallgebühren
Gegen den Gebührenbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei den Entsorgungsbetrieben Stadt Konstanz, Fritz-Arnold-Str. 2 b, 78467 Konstanz, einzulegen.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Durch den Widerspruch wird die Vollziehung dieses Bescheides nicht gehemmt. Der Betrag ist auch dann fristgerecht zu bezahlen, wenn Widerspruch eingelegt wurde (§ 80 Abs. 2 Nr.1 Verwaltungsgerichtsordnung).