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Abfallgebühren private Haushalte

Baden-Württemberg 99001001000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001001000000

Leistungsbezeichnung

Abfallgebühren private Haushalte

Leistungsbezeichnung II

Abfallgebühren private Haushalte

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Höhe der Abfallgebühren richtet sich nach der Anzahl der Personen pro Haushalt. Basis für die Abfallgebührenerhebung sind die Daten des Einwohnermeldeamts. Bei vollständiger Eigenkompostierung kann eine Reduzierung der Abfallgebühr beantragt werden.

Volltext

Die Höhe der Abfallgebühren richtet sich nach der Anzahl der Personen pro Haushalt. Basis für die Abfallgebührenerhebung sind die Daten des Einwohnermeldeamts. Bei vollständiger Eigenkompostierung kann eine Reduzierung der Abfallgebühr beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die Anträge sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei den EBK einzureichen Die im Einzelnen ggf. erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind den jeweiligen Antragsformularen zu entnehmen.

Voraussetzungen

Als Haushalt gilt jede Familie, jede alleinstehende Person mit eigener Wohnung und auf Antrag auch jede Personengruppe bis zwölf Personen, die ständig in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben.

Anmeldung neuer Haushaltsmitglieder
Neue Haushaltsmitglieder müssen neben der Anmeldung im Bürgerbüro auch zusätzlich bei den EBK schriftlich mit Hilfe des Antrages auf Änderung der Abfallgebühr angemeldet werden, da ansonsten eine Einzelabrechnung erfolgt. Die Personen müssen melderechtlich registriert sein.

SEPA Lastschriftenmandat
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für die Entsorgungsbetriebe Konstanz stimmen Sie dem Einzug der Abfallgebühren zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Das SEPA Lastschriftmandat muss bei den Entsorgungsbetrieben Stadt Konstanz eingereicht werden. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit schriftlich widerrufen.

Umzug oder Wegzug aus Konstanz
Bei Umzug oder Wegzug aus Konstanz ist eine separate Abmeldung bei den Entsorgungsbetrieben Konstanz nicht notwendig und nicht möglich. Erst nach Änderung der Meldedaten beim Bürgerbüro wird die Abfallgebührenveranlagung angepasst. Sie erhalten anschließend eine Endabrechnung, in Form des Abfallgebührenschlussbescheids. Diesem Bescheid liegt der Antrag auf Rückerstattung der Abfallgebühr bei, um uns ggf. die Bankverbindung für den Erstattungsbetrag mitzuteilen. Wenn die Abfallgebühren mit SEPA Lastschriftenmandat eingezogen wurden, erfolgt die Rückerstattung der Abfallgebühren automatisch.

Reduzierung aufgrund vollständiger und fachgerechter Eigenkompostierung
Wenn Sie alle Bio- und Grünabfälle selber vollständig und fachgerecht kompostieren und auf die Biotonne und die Nutzung aller kommunalen Angebote zur Grünabfallentsorgung verzichten, können Sie einen Antrag auf eine reduzierte Abfallgebühr wegen vollständiger Eigenkompostierung stellen.

Ratenzahlungen oder Stundungen
Ratenzahlungen oder Stundungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen mit Nachweis der Einkommensverhältnisse unter Verwendung des Stundungsantrags möglich.

Kosten

Die Höhe der Abfallgebühren richtet sich nach der Anzahl der Personen pro Haushalt und ist der aktuell gültigen Fassung der Abfallwirtschaftssatzung zu entnehmen.

Verfahrensablauf

Die Anträge sind bei den Entsorgungsbetrieben einzureichen. Alle Anträge und Nachweise können auch per E-Mail eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auf der Website der EBK werden die häufigsten Fragen zum Thema Abfallgebühren beantwortet:
Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz - Abfallgebühren

Rechtsbehelf

Gegen den Gebührenbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei den Entsorgungsbetrieben Stadt Konstanz, Fritz-Arnold-Str. 2 b, 78467 Konstanz, einzulegen.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Durch den Widerspruch wird die Vollziehung dieses Bescheides nicht gehemmt. Der Betrag ist auch dann fristgerecht zu bezahlen, wenn Widerspruch eingelegt wurde (§ 80 Abs. 2 Nr.1 Verwaltungsgerichtsordnung).

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden