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Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen

Baden-Württemberg 99010006000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010006000000

Leistungsbezeichnung

Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen

Leistungsbezeichnung II

Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Den bestellten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe abholen.

Volltext

Den bestellten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe abholen.

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz (im Original)
  • gegebenenfalls bisheriger eAT
  • PIN-Brief
  • Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
    schriftliche Vollmacht

Voraussetzungen

Ihr eAT liegt abholbereit bei der Ausländerbehörde und Sie haben den PIN-Brief erhalten.

Kosten

Lieferung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kurierdienst: 5,00 Euro

Verfahrensablauf

Ihren PIN-Brief haben Sie bei Ihrem Termin zur Abgabe der biometrischen Daten und eAT-Bestellung erhalten.

Falls Sie noch keinen Abholtermin für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) vereinbart haben, nachdem Sie beim Termin dazu aufgefordert wurden, holen Sie dies bitte in etwa vier bis fünf Wochen nach dem ursprünglichen Termin nach:

Hinweis:
Der PIN-Brief enthält wichtige Daten zur elektronischen Identität. Er ist sorgfältig aufzubewahren und zur Abholung mitzubringen.

Hinweise zur Abholung:

  • Abholung bis zum 16. Lebensjahr: durch die Eltern (das Kind muss nicht dabei sein).
  • Abholung für Jugendliche ab 16 Jahren: die Abholung des eAT ist alleine ohne Eltern möglich.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Keiner.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden