Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen
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Den bestellten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe abholen.
Den bestellten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe abholen.
- Pass oder Passersatz (im Original)
- gegebenenfalls bisheriger eAT
- PIN-Brief
- Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
schriftliche Vollmacht
Ihr eAT liegt abholbereit bei der Ausländerbehörde und Sie haben den PIN-Brief erhalten.
Ihren PIN-Brief haben Sie bei Ihrem Termin zur Abgabe der biometrischen Daten und eAT-Bestellung erhalten.
Falls Sie noch keinen Abholtermin für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) vereinbart haben, nachdem Sie beim Termin dazu aufgefordert wurden, holen Sie dies bitte in etwa vier bis fünf Wochen nach dem ursprünglichen Termin nach:
- telefonisch unter 0721 115
oder - online: Ausländerbehörde: Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
Hinweis:
Der PIN-Brief enthält wichtige Daten zur elektronischen Identität. Er ist sorgfältig aufzubewahren und zur Abholung mitzubringen.
Hinweise zur Abholung:
- Abholung bis zum 16. Lebensjahr: durch die Eltern (das Kind muss nicht dabei sein).
- Abholung für Jugendliche ab 16 Jahren: die Abholung des eAT ist alleine ohne Eltern möglich.