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Führerschein - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Baden-Württemberg 99023005012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99023005012000

Leistungsbezeichnung

Führerschein - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Leistungsbezeichnung II

Führerschein - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Bitte beachten Sie:

Volltext

Bitte beachten Sie:

  • Anträge bei der Führerscheinstelle können Sie nur noch schriftlich eingereicht werden.
  • Bitte fügen Sie außer den erforderlichen Antragsunterlagen im Original immer eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes und gegebenenfalls Ihres Führerscheins bei.
  • Über die Bearbeitungsgebühren erhalten Sie einen Abgabenbescheid.

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Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung wird die EU Richtlinie 2018 / 645 in nationales Recht umgesetzt.

Zum 23. Mai 2021 wurde bundesweit als Nachweis der bestehenden Qualifikation als Berufskraftfahrer der Fahrerqualifizierungsnachweis eingeführt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein ab.

Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt über die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises als ID1-Karte. Die Herstellung dieser Karte erfolgt zentral bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin.

Nach der Herstellung der Karte bekommen Sie diese automatisch von der Bundesdruckerei GmbH zugeschickt.

Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie eine neue Karte.

Achtung: Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann nur beantragt werden, wenn Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C/CE oder D/DE noch gültig ist oder für diese eine Verlängerung separat beantragt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Führerschein (Kopie)
  • Fahrerqualifizierungsnachweis (wenn bereits vorhanden - Kopie)
  • Nachweis über die Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder Bescheinigung der IHK über den Nachweis der Grundqualifikation (Original)
  • biometrisches Lichtbild

Voraussetzungen

  • Befristeter Führerschein

Kosten

  • 32,50 Euro
  • bei Expressbestellung 37,90 Euro

Hinweis: Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C/CE oder D/DE fallen die Kosten separat an und sind hierbei nicht enthalten.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Fahrerqualifizierungsnachweis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular wird Ihnen zum Download unter der Rubrik "Formular" zur Verfügung gestellt.

Expressverfahren: Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf die neue Karte verkürzt sich dadurch. Bitte an den schriftlichen Antrag einen entsprechenden Hinweiszettel anheften - "Bitte um Expressverfahren".

Frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Berufskraftfahrer-Qualifikation.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Qualifikation nahtlos um fünf Jahre verlängert.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Keinen.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden