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Ferienwohnung (Fremdenbeherbergung) registrieren

Baden-Württemberg 99116006000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99116006000000

Leistungsbezeichnung

Ferienwohnung (Fremdenbeherbergung) registrieren

Leistungsbezeichnung II

Ferienwohnung (Fremdenbeherbergung) registrieren

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ab dem 01.01.2022 besteht für alle Ferienwohnungen (Fremdenbeherbergungen) im Gebiet der Stadt Freiburg i.Br. (einschließlich der Ortsteile) eine Registrierungspflicht.
Mit Inkrafttreten der Registrierungspflicht darf Wohnraum zu Fremdenbeherbergungszwecken nur noch mit einer Registrierungsnummer angeboten und beworben werden.

Volltext

Ab dem 01.01.2022 besteht für alle Ferienwohnungen (Fremdenbeherbergungen) im Gebiet der Stadt Freiburg i.Br. (einschließlich der Ortsteile) eine Registrierungspflicht.
Mit Inkrafttreten der Registrierungspflicht darf Wohnraum zu Fremdenbeherbergungszwecken nur noch mit einer Registrierungsnummer angeboten und beworben werden.

Die Registrierungsnummer muss beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums stets und für die Öffentlichkeit gut sichtbar angegeben werden, z.B. durch Angabe im Online-Inserat.

Erforderliche Unterlagen

Keine

 

Voraussetzungen

  • Sie bieten Wohnraum an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs (insbesondere zur Fremdenbeherbergung) an.
  • Der Wohnraum liegt im Einzugsgebiet der Stadt Freiburg i.Br.


Wichtig:
Der Registrierungspflicht unterfällt jeglicher Wohnraum, der zu diesen Zwecken genutzt wird, unabhängig davon, ob dieser hierzu nach der Zweckentfremdungssatzung genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei genutzt wird.
Sofern Sie lediglich einen Teil der Wohnung zur Fremdenbeherbergung vermieten, müssen Sie diese ebenfalls als Ferienwohnung registrieren.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Ihre Ferienwohnung müssen Sie online über Service-BW registrieren.

Sie erhalten von der Gemeinde für jede Wohnung eine eigene Registrierungsnummer.
Die Registrierungsnummer müssen Sie fortan bei jeder Vermietung angeben.

Bitte beachten Sie:
Die Registrierung ersetzt keine nach der Zweckentfremdungssatzung oder anderen öffentlichen Vorschriften erforderliche Genehmigung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die Fremdenbeherbergung vor der ersten Vermietung / Überlassung registrieren.

Wenn Sie die Fremdenbeherbergung nicht oder nicht rechtzeitig bzw. unzutreffend registrieren, können Sie gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 ZES ab dem 01.07.2022 mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 50.000 Euro belegt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Gegen eine Entscheidung der Zweckentfremdungsstelle kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Freiburg (Baurechtsamt, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg) erhoben werden.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch bei der oben genannten Behörde eingelegt werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden