Öffentliche Vergabe
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wichtige Regelungen des Vergaberechtes
- 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg (GemHVO)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B)
Die Stadt Mannheim beschafft in großem Umfang Produkte und Dienstleistungen. Die Vergabe dieser Aufträge ist im Vergaberecht geregelt. So müssen z.B. die Aufträge grundsätzlich ausgeschrieben werden. Eine Ausschreibung ist ein förmliches Verfahren zum Einholen von Angeboten. Bei der Stadt Mannheim ist dafür die Servicestelle Ausschreibungsverfahren des Fachbereichs Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz zuständig. Hier werden auch die Eröffnungen der eingegangenen Angebote durchgeführt und diese rechnerisch und formell geprüft.
Im Rahmen der Modernisierung der Verwaltung und im Sinne des E-Government werden die Vergabeprozesse grundsätzlich über ein elektronisches Vergabesystem (e-Vergabe) abgewickelt.
Es ist Ziel der Stadt Mannheim die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken. Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Mannheim der E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen. Profitieren Sie von dem zentralen Zugang und der Möglichkeit der elektronischen Angebotserstellung und registrieren Sie sich!