Ummeldung eines Wasser-/ Abwasseranschlusses aufgrund Eigentumswechsel
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Sofern Sie als Eigentümer Ihr Objekt verkaufen, verschenken oder in einer anderen Form weitergeben, muss der Wasseranschluss auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Mieter kein Eigentümer ist. Bei vermieteten Objekten ist weiterhin der Eigentümer Abgabeschuldner.
Sie sind Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks und verkaufen/verschenken dieses an einen neuen Eigentümer.
Der ehemalige Eigentümer erhält eine Schlussrechnung für das verkaufte bzw. verschenkte Haus, Wohnung bzw. Gebäude. Der neue Eigentümer erhält eine Vorauszahlungsmitteilung für das Haus, Wohnung bzw. Gebäude.
Wenn Sie Ihr Objekt verkauft bzw. verschenkt haben, wird im Kaufvertrag/ Schenkungsvertrag ein Zeitpunkt der Besitzübergabe vereinbart.
Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie mit dem neuen Eigentümer Ihre Wasseruhr ablesen. Nur so kann die Gemeinde eine Schlussrechnung für Sie erstellen. Der neue Eigentümer wird als Gebührenschuldner für dieses Haus, Wohnung bzw. Gebäude hinterlegt.
Alle Angaben des Formulars müssen ausgefüllt werden, um den Kunden-/ Eigentümerwechsel vollziehen zu können.