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Begasungstätigkeiten mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln anzeigen

Baden-Württemberg 99031017261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031017261000

Leistungsbezeichnung

Begasungstätigkeiten mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Begasungstätigkeiten mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

  • 15d Absatz 3 Besondere Anforderungen bei Begasungen
  • Anhang I, Nummer 4.2.2 Tätigkeitsbezogene Anzeige

Teaser

Wenn Sie eine Begasungstätigkeit mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Volltext

Wenn Sie eine Begasungstätigkeit mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, bedarf gegebenenfalls auch einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Arbeitgeber muss darüber hinaus jede Begasung vorab der zuständigen Behörde tätigkeitsbezogen anzeigen. Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anzeige werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Datum der Tätigkeiten,
  • geplante Arbeitsschritte,
  • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende der Tätigkeiten,
  • soweit erforderlich Zeitpunkte der Dichtheitsprüfungen und Freigabe,
  • Bezeichnung und Zulassungs- oder Registriernummer des Biozid-Produkts oder des Pflanzenschutzmittels sowie dessen Einsatzmenge,
  • Name/n der verantwortlichen Person/en,
  • Kopien der Befähigungsscheine,
  • Lageplan des Ortes oder des zu begasenden Objekts.

Voraussetzungen

Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Nachdem Sie eine Begasungstätigkeit vorab angezeigt haben, prüft die zuständige Behörde Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Eine Woche vor geplanter Begasungstätigkeit.

Eine Ausnahme gilt bei Begasungstätigkeiten auf Schiffen und in Containern in Häfen, für die der Antrag 24 Stunden vor Beginn der Tätigkeit einzureichen ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen kann hier beantragt werden.

Rechtsbehelf

kein

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden