Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Inhalt
Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung- oder ummeldung benötigt.
Somit also bei:
- Neuzulassung
- Halterwechsel
- Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk
- Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
- neuem Kennzeichen
- Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
- Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
- Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
- Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)