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Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Baden-Württemberg 99036012023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036012023000

Leistungsbezeichnung

Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Teaser

Über den u. g. Link können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Volltext

Über den u. g. Link können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder - ummeldung erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Voraussetzungen

Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

Kosten

Bei der Zulassung vor Ort werden 10,20 Euro für die Rücksendung des Briefes berechnet.

Verfahrensablauf

Der Kredit- oder Leasinggeber wird zur Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde beauftragt. Nach der Übermittlung kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bitte achten Sie darauf, Ihren Kfz-Vorgang zeitnah auszuführen sowie in Rücksprache mit der Bank, damit die Bank den Brief von der Zulassungsstelle nicht vor Durchführung des Kfz-Vorgangs zurückfordert.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung- oder ummeldung benötigt.
Somit also bei:

  • Neuzulassung
  • Halterwechsel
  • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk inkl. Kennzeichenwechsel
  • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
  • neuem Kennzeichen
  • Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
  • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
  • Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
  • Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden