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Leasingbriefauskunft beantragen

Baden-Württemberg 99036012023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036012023000

Leistungsbezeichnung

Leasingbriefauskunft beantragen

Leistungsbezeichnung II

Leasingbriefauskunft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

-

Teaser

Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Autohaus, einer Bank, einer Leasinggessellschaft oder Ähnliches hinterlegt.

Volltext

Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Autohaus, einer Bank, einer Leasinggessellschaft oder Ähnliches hinterlegt.

Dieses Dokument wird beispielweise bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen benötigt. Auf Anforderung des Fahrzeughalter kann die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei dem Kredit- oder Leasinggeber angefordert werden und an die Zulassungbehörde übersandt werden.

Über diesen Online-Prozess können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Erforderliche Unterlagen

Halten Sie bitte für die Auskunft die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereit. Zudem benötigen Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes oder Ihres Firmensitzes.

Voraussetzungen

Zunächst muss die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei ihrem Kredit- oder Leasinggeber angefordert werden. Erst dann ist es möglich über die Leasingbrief-Auskunft festzustellen, ob dieser Brief bereits in der Zulassungsstelle vorliegt.

Kosten

Für die Leasingbriefauskunft werden keine Gebühren fällig.

Verfahrensablauf

Über den oben genannten Link können Sie die Leasingbriefauskunft anfordern.

Nach Eingabe der erforderlichen Daten wird Ihre Anfrage sofort geprüft. Bereits nach wenigen Minuten wird Ihnen bei dem Ergebnis der Auskunft angezeigt, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist oder ob diese noch nicht vorliegt.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten die Auskunft sofort online nach Eingabe der notwendigen Daten.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei einer Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht von Ihrem Kredit- oder Leasinggeber.

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden