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Registrierantrag Landtiere

Baden-Württemberg 99110093261001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110093261001

Leistungsbezeichnung

Registrierantrag Landtiere

Leistungsbezeichnung II

Registrierantrag Landtiere

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Verordnung (EU) 2016/429

Viehverkehrsverordnung

Teaser

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Alpakas), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies dem Veterinäramt vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Hobbyhalter und sieht keine Bestandsuntergrenzen vor. Um der Anzeigepflicht nachzukommen, ist ein Tierhalterantrag mit den entsprechenden Daten auszufüllen und dem Veterinäramt zuzusenden.

Volltext

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Alpakas), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies dem Veterinäramt vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Hobbyhalter und sieht keine Bestandsuntergrenzen vor. Um der Anzeigepflicht nachzukommen, ist ein Tierhalterantrag mit den entsprechenden Daten auszufüllen und dem Veterinäramt zuzusenden.

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefüllter Tierhalterantrag.

Voraussetzungen

Aufgrund der unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Tierarten variieren die Voraussetzungen sehr stark. Bitte erfragen Sie daher vorab beim Veterinäramt Tübingen unter veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Kosten

Für die Registrierung Ihrer Tierhaltung fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Tierhalterantrags prüft die untere Veterinärbehörde diesen auf Vollständigkeit. Ist eine Vollständigkeit gegeben, erhalten Sie die Registriernummer und die HIT-Zugangsdaten per Post.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Registrierung der Tierhaltung hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die vergebene Registriernummer ist an den Ort der Tierhaltung auf Gemeindeebene gebunden. Sofern die Tierhaltung in eine neue Gemeinde verlegt wird ist eine neue Betriebsnummer zu beantragen. Verfügt die Tierhaltung über mehrere Standorte in mehreren Gemeinden, so ist für jeden Standort eine eigene Betriebsnummer erforderlich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.

Rechtsbehelf

Keiner

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden