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Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt

Baden-Württemberg 99009044261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009044261000

Leistungsbezeichnung

Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt

Leistungsbezeichnung II

Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):

  • § 69 Absatz 2 Strahlenschutzverantwortlicher

Teaser

Bei Ihnen ist der Strahlenschutzverantwortliche eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft und das vertretungsberechtigte Organ besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, aus mehreren Mitgliedern oder es sind, wie bei sonstigen Personenvereinigungen, mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden.

Volltext

Bei Ihnen ist der Strahlenschutzverantwortliche eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft und das vertretungsberechtigte Organ besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, aus mehreren Mitgliedern oder es sind, wie bei sonstigen Personenvereinigungen, mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden.

Dann müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.

Sie müssen der zuständigen Behörde außerdem mitteilen, wenn sich diese Zuordnung ändert.

Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleibt jedoch bestehen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Führungszeugnis (Belegart OB)
  • bei einer ärztlich approbierten Person Kopie der gültigen Approbationsurkunde
  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister oder einem sonstigen Register

Voraussetzungen

  • Der Strahlenschutzverantwortliche ist eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft.
  • Für die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen.

Kosten

in der Jahresgebühr für die Überwachung durch das zuständige Regierungspräsidium berücksichtigt

Verfahrensablauf

Sie können die Mitteilung elektronisch oder schriftlich erledigen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

kein

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden