Voranmeldung der Eheschließung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 11 ff. Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- § 1303 ff. Ehefähigkeit
Mit der Voranmeldung der Eheschließung können Daten und Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung vorab erfasst und an das zuständige Standesamt übermittelt werden.
Mit der Voranmeldung der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit, unverbindlich bereits vorliegende Dokumente, beispielsweise Identitätsnachweise, Nachweise zur Staatsangehörigkeit, Meldebescheinigungen, Urkunden und sonstige Unterlagen, bereits vorab an das Standesamt zu übermitteln.
Welche Unterlagen erforderlich sein können, entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationen auf Service-BW. Bitte beachten Sie, dass die die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen kann.
- Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg
- Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg
- Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg
- Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg
Für die Nutzung des Onlinedienstes „Voranmeldung der Eheschließung“ bestehen keine Einschränkungen in der Nutzergruppe.
Die Voranmeldung zur Eheschließung ist kostenfrei. Die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung erfahren Sie im Standesamt.
Über den Onlinedienst „Voranmeldung der Eheschließung“ können Daten und Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung vorab erfasst und an das zuständige Standesamt übermittelt werden:
- Nach Eingang des Antrages nehmen die Mitarbeitenden des Standesamtes Kontakt zu Ihnen auf, um die nächsten Schritte zu besprechen und einen Termin zur persönlichen Anmeldung der Eheschließung im Standesamt zu vereinbaren.
- Bei diesem Termin müssen alle Dokumente im Original vorgelegt werden. Welche Dokumente dies in ihrem individuellen Fall sind, teilen Ihnen die Mitarbeitenden des Standesamtes auf Basis der von Ihnen in der Voranmeldung der Eheschließung gemachten Angaben mit.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist ein Onlinedienst, um dem Standesamt vorab bereits Unterlagen zu übermitteln. Eine rechtsmittelfähige Entscheidung wird dabei noch nicht getroffen.