Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Negativattest) beantragen
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Die Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Negativattest) dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen oder Ärzten als Nachweis dafür, dass ihr die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht. Das Negativattest kann über das Formular beantragt werden. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnsitz der Mutter.
Die Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Negativattest) dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen oder Ärzten als Nachweis dafür, dass ihr die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht. Das Negativattest kann über das Formular beantragt werden. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnsitz der Mutter.
Sie sind und waren nicht mit dem Kindsvater verheiratet. Außerdem darf keine gemeinsame Sorgeerklärung von dem Vater und Ihnen vorliegen.