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Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Baden-Württemberg 99036012023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036012023000

Leistungsbezeichnung

Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

keine

Teaser

Hier können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Volltext

Hier können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder - ummeldung erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Voraussetzungen

Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird uns vom Kredit- oder Leasinggeber übersendet und anschließend bei uns im Fachverfahren eingetragen (Geschäftszimmer). Nach der erfolgten Eintragung kann der Bürger die Leasingbriefauskunft vornehmen.

Bearbeitungsdauer

Auskunft erfolgt sofort, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden und im System eingepflegt ist.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung- oder ummeldung benötigt.
Somit also bei:

  • Neuzulassung
  • Halterwechsel
  • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk inkl. Kennzeichenwechsel
  • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
  • neuem Kennzeichen
  • Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
  • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des SaisonzeitraumsÄnderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
  • Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)

Rechtsbehelf

kein

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden