Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern" - amtliche Sammlung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- §§ 30 - 39 Durchführung des Volksbegehrens
- §§ 25 - 26 Zulassungsverfahren
- §§ 27 - 33 Durchführung des Volksbegehrens
Im Zeitraum vom 05. Mai 2025 bis 04. August 2025 können zum Landtag von Baden-Württemberg wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der amtlichen Sammlung das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Zur Eintragung berechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Unterschrift für die Wahl des Landtags von Baden-Württemberg wahlberechtigt ist.
Dies trifft auf folgende Personen zu:
- alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG),
- die am Tag der Eintragung das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 7 Absatz 1 Satz 1 LWG).
Die Unterschrift kann während der Öffnungszeiten im Expressbereich in der Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe geleistet werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Zur zweifelsfreien Identifizierung ist die Vorlage des gültigen Ausweises oder Passes notwendig.
Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Montag, 05. Mai 2025 und endet am Montag, 04. August 2025.
Weitere Informationen sowie den amtlichen Bekanntmachungstext finden Sie hier: