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Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern" - amtliche Sammlung

Baden-Württemberg 99030007000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030007000000

Leistungsbezeichnung

Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern" - amtliche Sammlung

Leistungsbezeichnung II

Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern" - amtliche Sammlung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Volksabstimmungsgesetz:

  • §§ 30 - 39 Durchführung des Volksbegehrens

Stimmordnung:

  • §§ 25 - 26 Zulassungsverfahren
  • §§ 27 - 33 Durchführung des Volksbegehrens

Teaser

Im Zeitraum vom 05. Mai 2025 bis 04. August 2025 können zum Landtag von Baden-Württemberg wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der amtlichen Sammlung das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Volltext

Im Zeitraum vom 05. Mai 2025 bis 04. August 2025 können zum Landtag von Baden-Württemberg wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der amtlichen Sammlung das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

Zur Eintragung berechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Unterschrift für die Wahl des Landtags von Baden-Württemberg wahlberechtigt ist.
Dies trifft auf folgende Personen zu:

  • alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG),
  • die am Tag der Eintragung das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 7 Absatz 1 Satz 1 LWG).

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Die Unterschrift kann während der Öffnungszeiten im Expressbereich in der Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe geleistet werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Zur zweifelsfreien Identifizierung ist die Vorlage des gültigen Ausweises oder Passes notwendig.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Montag, 05. Mai 2025 und endet am Montag, 04. August 2025.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen sowie den amtlichen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

https://web1.karlsruhe.de/db/amtliche_bekanntmachungen/files/20250429_AfSta_XXL-Landtag%20verhindern_.pdf_signed.pdf

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden