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Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen

Baden-Württemberg 99002001016001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99002001016001

Leistungsbezeichnung

Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Landeshochschulgesetz (LHG)

  • § 37 Absatz 1 Satz 3 Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen; Zeugnisbewertung nach der Lissabon-Konvention in Verbindung mit

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

  • § 10 Absatz 2 Prüfungen und Befähigungsnachweise

Teaser

Für Hochschulabschlüsse, die Sie an einer anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben, gilt:

Volltext

Für Hochschulabschlüsse, die Sie an einer anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben, gilt:

Sie dürfen den verliehenen Grad wie zum Beispiel „inzener-mechanik“ oder „ekonomist“ ohne Genehmigung in der Form führen, wie Sie ihn erhalten haben. Sie müssen aber bei Graden, die Sie außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, die Hochschule hinzufügen, an der Sie den Grad erworben haben.

Dabei können Sie den akademischen Grad in den folgenden Formen darstellen:

  • in lateinische Schrift übertragen
  • die im Herkunftsland zugelassene oder übliche Abkürzung führen
  • eine wörtliche deutsche Übersetzung in Klammern hinzufügen.

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt sind, können Sie eine Umwandlung in denjenigen deutschen Grad beantragen, der Ihrem ausländischen entspricht. Dies gilt in der Regel auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder sowie deren Nachkommen.

Ist der ausländische Abschluss dem deutschen gleichwertig , erfolgt diese Umwandlung.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlich beglaubigte Kopie
    • des Diploms mit Anlage im Original
    • der Übersetzung des Diploms mit Anlage
    • der Spätaussiedlerbescheinigung oder des Vertriebenenausweises
    • gegebenenfalls: der Bescheinigung über eine Namensänderung
  • Kopie des Personalausweises
  • Lebenslauf

Voraussetzungen

  • Studienabschluss vor der Einreise an einer anerkannten Hochschule im Aussiedlungsgebiet
  • Gleichwertigkeit des Studienabschlusses mit einem deutschen Studienabschluss
  • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag stellen. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular "Antrag auf Gradumwandlung" und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Liegen bei Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wandelt die zuständige Stelle Ihren ausländischen Grad in einen gleichwertigen deutschen Grad um und übersendet Ihnen hierzu ein offizielles Schreiben (Bescheid). Die Möglichkeit einer Gradumwandlung gibt es nur für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden