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Spätaussiedler - Aufnahme (vorläufige Unterbringung)

Baden-Württemberg 99097008001001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99097008001001

Leistungsbezeichnung

Spätaussiedler - Aufnahme (vorläufige Unterbringung)

Leistungsbezeichnung II

Spätaussiedler - Aufnahme (vorläufige Unterbringung)

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Alle Spätaussiedler, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen einen Aufnahmebescheid und ein Visum besitzen. Familienangehörige des Spätaussiedlers können in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wenn sie in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen sind. Wenn Familienangehörige nicht in den Aufnahmebescheid einbezogen sind, richtet sich die Möglichkeit der Einreise der Familienangehörigen nach geltendem Aufenthaltsrecht.

Volltext

Alle Spätaussiedler, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen einen Aufnahmebescheid und ein Visum besitzen. Familienangehörige des Spätaussiedlers können in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wenn sie in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen sind. Wenn Familienangehörige nicht in den Aufnahmebescheid einbezogen sind, richtet sich die Möglichkeit der Einreise der Familienangehörigen nach geltendem Aufenthaltsrecht.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erteilt nur auf Antrag den Aufnahmebescheid.

Das Visum müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die deutschen Auslandsvertretungen erteilen Auskunft über die Einzelheiten des Visa-Antrags. Dort erfahren Sie auch, ob Sie jemand Anderen mit der Besorgung des Visums beauftragen können.

Erforderliche Unterlagen

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen Aufnahmebescheid und ein Visum.

Voraussetzungen

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen Aufnahmebescheid und ein Visum.

Kosten

Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland muss von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen selbst organisiert und bezahlt werden.

Verfahrensablauf

Nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland werden Sie erst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland untergebracht. Dort findet Ihre Registrierung statt.

Anschließend werden die eingereisten Spätaussiedler durch das BVA auf die Bundesländer verteilt. Bei der Verteilung berücksichtigt dieses nach Möglichkeit familiäre Bindungen sowie Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten.

Wenn das BVA Sie nach Baden-Württemberg verteilt, wird Sie das Regierungspräsidium Karlsruhe im Anschluss einem Stadt- oder Landkreis in Baden-Württemberg zuteilen.

Nach Ihrem Eintreffen in dem Stadt- oder Landkreis erfolgt dort, wenn erforderlich, eine vorläufige Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung. Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung erhalten Sie Betreuung und Unterstützung durch die zuständigen Beratungsstellen.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallbezogen

Frist

Längstens bis drei Monate nach Zuweisungsentscheidung des BVA muss die vorläufige Unterbringung bei der Anlaufstelle des Stadt- oder Landkreises, dem Sie zugeteilt wurden, beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

Rechtsbehelf

siehe Aufnahmebescheid

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden