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Sozialpass beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99107027001000, 99107027001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107027001000, 99107027001000

Leistungsbezeichnung

Sozialpass beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Familiennachlass (Synonym), Vergünstigung (Synonym), Schwerin Card (Synonym), KuS (Synonym), Kultur und Sozialpass (Synonym), Vergünstigungen (Synonym), Familienpass (Synonym), Warnowpass (Synonym), Kulturpass (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.09.2013

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an.

Volltext

Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die auf staatliche Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld) angewiesen sind oder über ein niedriges Einkommen verfügen, einen Pass für Geringverdiener/Sozialpass an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Information darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pass für Geringverdiener/Sozialpass erhältlich ist, erteilt die Wohnsitzgemeinde.

Formulare

nicht vorhanden

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