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Personalausweis beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99008001012000, 99008001012000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012000, 99008001012000

Leistungsbezeichnung

Personalausweis beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

ePA (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Ausstellung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Elektronisch (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Perso (Synonym), Beantragung (Synonym), Personaldokument (Synonym), Personalausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), PA (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Neuer PA (Synonym), Ausweis (Synonym), ausstellen (Synonym), neu (Synonym), nPA (Synonym), Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Synonym), Pass (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Der Personalausweis kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.

Volltext

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • ggf. kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten

  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • PIN-Neusetzen gebührenfrei
  • Einschaltung Online-Funktion gebührenfrei
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen

Frist

Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnr.: 030 18 681-23333
 
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

Zuständige Stelle

Grundsätzlich die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk die antragsstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. sich vorübergehend aufhält (bei Wohnungslosen)

Formulare

nicht vorhanden

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