Liegenschaftskarte: Auskunft beantragen
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In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes beantragen.
Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen.
Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.
Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A4:
- Standardausgabe: EUR 15,00
- mit Bodenschätzung: EUR 18,00
- mit hinterlegtem Luftbild: EUR 29,00
Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A3:
- Standardausgabe: EUR 20,00
- mit Bodenschätzung: EUR 24,00
- mit hinterlegtem Luftbild: EUR 36,00
Beantragen Sie den gewünschten Auszug der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes. Sie erhalten den digitalen Auszug der Liegenschaftskarte nach Abschluss des Zahlvorgangs per download.
Wenn Sie spezielle Auszüge benötigen, können Sie sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.
Spezialauszüge, die beispielweise in Format oder Inhalt von den Standardauszügen abweichen, müssen Sie direkt bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) anfragen.
Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.
- Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
- Darstellender Teil des Katasternachweises
- maßstäblicher Nachweis aller Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen
- zusätzliche Angaben, wie Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer, Lagebezeichnungen und Hausnummern von Gebäuden
- Graphischer Nachweis eines Flurstücks oder Gebäudes für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke
- Ausgabe mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) bzw. mit den Bodenschätzungsangaben möglich
- Antrag notwendig
- Kostenpflicht
- Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf gemäß § 34 GeoVermG M-V der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde
- Zuständig:
- untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (Katasterämter)
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein