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Abfallgebühr bezahlen

Mecklenburg-Vorpommern 99001001002000, 99001001002000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001001002000, 99001001002000

Leistungsbezeichnung

Abfallgebühr bezahlen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.08.2016

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Teaser

Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

Volltext

Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.

Kosten

Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

Verfahrensablauf

Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.

Weiterführende Informationen

Diese finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Festsetzung der Abfallgebühr für die Abfallentsorgung erfolgt durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf Grundlage der entsprechenden Abfallentsorgungs- sowie Abfallgebührensatzung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Formulare

nicht vorhanden

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