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Grundschule: Vorzeitige Aufnahme beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99088012005000, 99088012005000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088012005000, 99088012005000

Leistungsbezeichnung

Grundschule: Vorzeitige Aufnahme beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.03.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann eine vorzeitige Einschulung für die Kinder erfolgen, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden.

Ein formloser Antrag ist bei der örtlich zuständigen Grundschule zu stellen. Die Schulleiterin/der Schulleiter prüft unter Einbeziehung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung, ob das Kind für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt ist.

Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Hinreichende körperliche, geistige und verhaltensmäßige Entwicklung des Kindes

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Antrag durch die Erziehungsberechtigten - Prüfung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule - Entscheidung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Antrag auf vorzeitige Einschulung ist bei der örtlich zuständigen Grundschule zu stellen; Entscheidung erfolgt durch die Schulleiterin/den Schulleiter de örtlich zuständigen Grundschule

Ansprechpunkt

Örtlich zuständige Grundschule

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Grundschule

Formulare

nicht vorhanden