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Wasserschutzgebiet- Festsetzung

Mecklenburg-Vorpommern 99129013002000, 99129013002000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129013002000, 99129013002000

Leistungsbezeichnung

Wasserschutzgebiet- Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.03.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Um Trinkwassergewinnungsanlagen und ihre Einzugsgebiete vor nachteiligen Auswirkungen zu schützen, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Innerhalb dieser Gebiete sind bestimmte Handlungen, die das Grundwasser gefährden können, verboten oder es sind gewisse Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Wasserschutzgebiete sind regelmäßig in die Zonen I, II und III mit unterschiedlich strengen Schutzanforderungen unterteilt. Innerhalb der näher zur Trinkwassergewinnungsanlage gelegenen Bereiche gelten schärfere Verbote als in den weiter entfernten. Im Wasserschutzgebiet hat die Sicherung des Trinkwassers Vorrang vor allen anderen Nutzungen, bis hin zum völligen Verbot, sofern dies zur Erreichung des Schutzzieles erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Anregung (formloser Antrag) zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
  • Hydrogeologisches Gutachten, Lagepläne, Verordnungsentwurf, wasserrechtliche Nachweise

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

gebührenfrei

Verfahrensablauf

  • Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt (LUNG): Entgegennahme des Antrages, der im Sinne einer Anregung zu sehen und formlos zu stellen ist; Prüfung auf Vollständigkeit, Weitergabe an die untere Wasserbehörde
  • Untere Wasserbehörde: Prüfung grundlegender Voraussetzungen, Weitergabe an Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StALU)
  • StALU: Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz MV
  • Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (oberste Wasserbehörde): Festsetzung des Wasserschutzgebietes (per Rechtsverordnung)

Bearbeitungsdauer

ca. 2,5 Jahre

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Festsetzung eines Wasserschutzgebietes

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • Untere Wasserbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (örtliche und sachliche Zuständigkeit)
  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Natur (oberste Wasserbehörde) (allgemeine Fragen)

Formulare

nicht vorhanden