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Förderschule: Aufnahme beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99088005034000, 99088005034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088005034000, 99088005034000

Leistungsbezeichnung

Förderschule: Aufnahme beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.03.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können, werden in Förderschulen unterrichtet. Förderschulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf den individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet.

Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- oder Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht oder in ihrer praktischen Berufsausbildung ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der Schule stellt die zuständige Schulbehörde den sonderpädagogischen Förderbedarf fest und empfiehlt den Erziehungsberechtigten einen Förderort. Grundlage der Entscheidung über Art, Umfang und Dauer und über die Voraussetzungen für einen angemessenen Unterricht ist ein sonderpädagogisches Gutachten. Die Erziehungsberechtigten haben einen Anspruch auf umfassende Beratung. Die Beratung erfolgt in der Regel durch den zur Gutachtenerstellung beauftragten Diagnostiker. Dabei werden die Erziehungsberechtigten über die auftretenden Probleme, die bisherigen Fördermaßnahmen sowie die Ergebnisse der sonderpädagogischen Diagnostik und die verschiedenen Möglichkeiten pädagogischer Hilfen informiert.

Die Erziehungsberechtigten entscheiden darüber, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besucht. Die zuständige Schulbehörde ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten eingehend zu beraten, wenn davon auszugehen ist, dass das Kind an dem gewählten Förderort nicht angemessen gefördert werden kann.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden