Schlachtung: Tierärztliche Untersuchungen bei Hausschlachtung im Privathaushalt anmelden
Inhalt
Schlachtung: Tierärztliche Untersuchungen bei Hausschlachtung im Privathaushalt anmelden
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
21.11.2018
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
- Gebührennummern 1.3.1.14 und 1.3.1.15 der Veterinärverwaltungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VetKostVO M-V)
Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:
- zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,
- zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und
- im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.
Verwaltungsgebühr:
5€ - 50€
pro Tier für amtliche und tierärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Hausschlachtungen
Verwaltungsgebühr:
1€ - 15€
pro Tier für Trichinenuntersuchung von Tieren, die keiner Schlachttier- und Fleischuntersuchung nach EG-Recht unterliegen
Das europäische Lebensmittelrecht gilt nicht für den privaten häuslichen Gebrauch oder für die häusliche Verarbeitung, Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch. National ist vorgeschrieben, dass eine Anmeldung zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung vorzunehmen ist. Hausschweine und Pferde müssen zusätzlich noch auf Trichinen untersucht werden.