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Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung als Wiederholungsschild beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99036027069001, 99036027069001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036027069001, 99036027069001

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung als Wiederholungsschild beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kupplungsträger (Synonym), Heckträger (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Zuteilung (069)

Verrichtungsdetail

Wechselkennzeichen

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.09.2018

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt (z.B. Fahrradträger), so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung des dritten Kennzeichenschildes ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Absatz 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein. 
Anbaugeräte als auswechselbare Zubehörteile für Kraftfahrzeuge und Anhänger brauchen keine Kennzeichen zu führen. Werden die Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt, wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen. Gleiches gilt für angehängte land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte.
 

Erforderliche Unterlagen

Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, ist die Vorlage von Unterlagen entbehrlich.

Voraussetzungen

Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung verdeckt, muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch Anbau- oder Arbeitsgeräte verdeckt, so wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.

Kosten

Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, fallen keine Gebühren und Auslagen an. Angaben über Anschaffungskosten für das Wiederholungskennzeichen und dessen Montage können nicht gemacht werden.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich für das Kennzeichen, das Ihrem Fahrzeug zugeteilt wurde, ein zusätzliches Kennzeichenschild anfertigen, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug auch dann führen zu wollen oder seine Führung anzuordnen, wenn sein hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird. Sobald dieser Umstand eintritt, montieren Sie das Wiederholungskennzeichen am Fahrzeug oder am Ladungsträger.  

Bearbeitungsdauer

Ein als Wiederholungskennzeichen genutztes Schild braucht nicht der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Insofern erübrigt sich die Angabe einer Bearbeitungsdauer.

Frist

Wiederholungskennzeichen sind unverzüglich am Fahrzeug oder am Ladungsträger anzubringen, sobald das hintere Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.

Weiterführende Informationen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Nr. 218 Merkblatt für Anbaugeräte vom 27.11.2009 (VkBl., Heft 24, 2009, S. 804)

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Nr. 219 Merkblatt für angehängte land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte vom 27.11.2009 (VkBl., Heft 24, 2009, S. 808)

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wird das hintere am Fahrzeugheck angebrachte Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen durch ein zusätzliches Kennzeichenschild wiederholt werden. Die Anbringung von Wiederholungskennzeichen an Anbaugeräten und Arbeitsgeräten wird im Bedarfsfalle empfohlen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Der Fahrzeugführer und der Halter des Fahrzeugs sind für die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich.

Formulare

Es sind keine Formulare erforderlich.