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Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung

Mecklenburg-Vorpommern 99097003012000, 99097003012000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99097003012000, 99097003012000

Leistungsbezeichnung

Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Spätaussiedler (097)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.12.2018

Fachlich freigegeben durch

Bundesverwaltungsamt

Teaser

Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.

Volltext

Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.

Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.

Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen, zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
  • Sie haben das Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
  • Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.

  • Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
  • Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre familiären Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
  • Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
  • Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung
  • Spätaussiedler: deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen früheren Ostblockstaaten
  • Persönliche Registrierung in Erstaufnahmeeinrichtung Friedland
  • Person erhält Registrierschein – bestätigt, dass Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde
  • Spätaussiedlerbescheinigung wird nach Vorlage einer Meldebescheinigung der örtlichen Behörde im Anschluss an den Wohnort versandt
  • Ehegatten, Kinder oder Enkel, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers"
  • Mit der Bescheinigung erhalten Personen Erleichterungen für Eingliederung in das soziale, kulturelle und berufliche Leben in Deutschland
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Ausstellung der Bescheinigung
  • zuständig: Bundesverwaltungsamt

Ansprechpunkt

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Außenstelle Friedland

Heimkehrerstr. 16
37133 Friedland

Telefon: 0 22899 358- 9192

Telefax: 0 22899 358-9361

E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Telefon: 0 22899358-0 oder 0 221 758-0

Servicezeiten:

Mon­tag-Donnerstag: 08:00 bis 16:30 Uhr
Frei­tag: 08:00 bis 15:00 Uhr

Telefax: 0 228 99358-2823 oder 0 221 758-2823

E-Mail: poststelle@bva.bund.de

De-Mail: Poststelle@bva-bund.de-mail.de

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein