Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Ehrung eines Ehe- oder Altersjubiläums beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99035001066000, 99035001066000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99035001066000, 99035001066000

Leistungsbezeichnung

Ehrung eines Ehe- oder Altersjubiläums beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Altersjubiläum (Synonym), Orden (Synonym), Auszeichnung (Synonym), Ehrung (Synonym), Ehejubiläum (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ehrungen (035)

Verrichtungskennung

Ehrung (066)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.04.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden können die Ehrung eines Ehe- und Altersjubiläums durch der/die Ministerpräsident/in beantragen.

Volltext

Im Namen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine Glückwunschkarte der Ministerpräsidentin in den Gemeinden mit ständigem Hauptwohnsitz gemeldete

  • Ehepaare zur 50., 60., 70., 75. Wiederkehr ihres Hochzeitstages, sofern die Ehe bis zum jeweils anstehenden Ehejubiläum ununterbrochen bestand. Bei einem am Jubiläumstag anhängigen Scheidungsverfahren wird die Voraussetzung nicht erfüllt.
  • Altersjubilare mit Vollendung des 90., 95., 100. und danach jedes weiteren Lebensjahres.

Bei einem 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum und mit Vollendung des 100. Lebensjahres und danach jeden weiteren Lebensjahres wird neben der Glückwunschurkunde ein Geldgeschenk in Höhe von EUR 50,00 überreicht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Ehejubiläum: Wiederkehr des 50., 60., 70., 75. Hochzeitstages
  • Altersjubiläum: Erreichen des 90., 95., 100. Lebensjahres sowie danach jedes weitere Lebensjahr

Kosten

Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und amtsfreien Gemeinden stellen bevorstehende Jubiläen rechtzeitig fest (bei Altersjubiläen anhand des Melderegisters; bei Ehejubiläen anhand der Angaben zum Personenstand aufgrund standesamtlicher Bestätigungen). Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ehrung vorliegen.

Die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und amtsfreien Gemeinden beantragen anschließend die Ehrung eines Ehe- und Altersjubiläums beim Landesamt für innere Verwaltung.

Die Glückwunschurkunden und gegebenenfalls die Geldgeschenke werden den Jubilaren regelmäßig in deren Wohnung am Ehrentag durch die Landrätin oder den Landrat oder die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister oder durch deren Beauftragte persönlich überreicht. Glückwunschurkunden und Geldgeschenke werden den Landräten und Oberbürgermeistern zugeleitet.

Bearbeitungsdauer

Etwa 4 bis 8 Wochen abhängig von der Bearbeitungszeit der einzelnen Stellen.

Frist

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem Tag des Jubiläums beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV) vorzulegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratuliert der/die Ministerpräsident/in.

Ansprechpunkt

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV)

Zuständige Stelle

  • Erstellung des Antrages: Ämter und amtsfreie Gemeinden sowie große kreisangehörige Städte und kreisfreie Städte
  • Prüfung: Landesamt für innere Verwaltung