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Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99027005250000, 99027005250000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027005250000, 99027005250000

Leistungsbezeichnung

Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ausdruck aus dem Geburtenregister

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Klapperstorch (Synonym), Vater (Synonym), Bescheinigung Geburt (Synonym), Standesamtsangelegenheiten (Synonym), Kind (Synonym), Anmeldung (Synonym), Geburt (Synonym), Tochter (Synonym), Frühgeburt (Synonym), Urkunde (Synonym), Kindesanmeldung (Synonym), Entbindung (Synonym), Geburtsregister (Synonym), Geburtsregisterauszug (Synonym), Geburtstag (Synonym), Nachwuchs (Synonym), Standesamtsangelegenheit (Synonym), Sohn (Synonym), Mutter (Synonym), Geburtsbeurkundung (Synonym), Standesamt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Geburt (027)

Verrichtungskennung

Ausdruck (250)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.04.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt beurkundet hat sowie spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.

Volltext

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt beurkundet hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung. Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch auch mit, ohne dass ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden müsste.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht 

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Kosten

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): EUR 15,00
  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je EUR 7,50
  • Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Name, Vorname der Eltern
  • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt beurkundet hat. Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.

Ansprechpunkt

Standesamt des Geburtsortes

Zuständige Stelle

Standesamt des Geburtsortes

Formulare

nicht vorhanden