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Erweiterte Meldebescheinigung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99115009001000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115009001000

Leistungsbezeichnung

Erweiterte Meldebescheinigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine schriftliche Meldebescheinigung beantragen.

Volltext

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine schriftliche Meldebescheinigung beantragen.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Mitbürger/innen müssen bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. frühere Namen,
  3. Vornamen,
  4. Doktorgrad,
  5. Ordensname, Künstlername,
  6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.

Mit der erweiterten Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.

Erforderliche Unterlagen

Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen:

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.

Voraussetzungen

  • Eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
  • Die erweiterte Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden.

Kosten

EUR 5,00 zuzüglich EUR 5,00 - 15,00 je nach Verwaltungsaufwand

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf eine erweiterte Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:

  • Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen.
  • Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
  • Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
  • Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
  • Die Meldebehörde erteilt Ihnen die erweiterte Meldebescheinigung.
  • Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die erweiterte Meldebescheinigung zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

keine (die erweiterte Meldebescheinigung wird meist direkt bei Antragstellung ausgestellt)

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Erteilung einer elektronischen Meldebescheinigung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz erfüllt sind.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
  • Auf Antrag wird der betroffenen Person eine schriftliche Meldebescheinigung erteilt. Die erweiterte Meldebescheinigung kann die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten. 

Es können neben den folgenden Daten:

  1. Familienname,
  2. frühere Namen,
  3. Vornamen,
  4. Doktorgrad,
  5. Ordensname, Künstlername,
  6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung,

auch weitere Daten aufgenommen werden, wie

  1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
  2. Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum,
  3. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  4. frühere Anschriften,
  5. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
  6. Familienstand,
  7. Religionszugehörigkeit
  • Zuständig ist die Meldebehörde des aktuellen Wohnorts.

Ansprechpunkt

Meldebehörde des aktuellen Wohnorts

Zuständige Stelle

Meldebehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden

Formulare

  • Formulare: keine 

(Einzelne Meldebehörden halten eigene Formulare vor.)

  • Onlineverfahren möglich: nein (siehe auch unter „Hinweise“)
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja