Werkstattkarte beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 4 Absatz 1 Nummer 2 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- §§ 7 bis 8 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014
- § 6 Fahrpersonalgesetz-Zuständigkeits- und -Kostenlandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FPersGZust- und -KostLVO M-V)
Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ist mit den Daten der anerkannten Fachkraft und der Werkstatt versehen.
Die Wartung des digitalen Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes darf nur durch anerkannte Werkstätten erfolgen. Für die in diesem Zusammenhang erforderliche Prüfung, Reparatur und Kalibrierung des Fahrtenschreibers sowie für das Herunterladen der Daten und zur Datensicherung werden für qualifiziertes Werkstattpersonal Werkstattkarten ausgestellt. Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ist mit den Daten der anerkannten Fachkraft und der Werkstatt versehen.
Gültigkeit der Werkstattkarte: 1 Jahr
- Antrag auf Erneuerung wegen Fristablauf - frühestens 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit
- Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl - innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntwerden
- Beim Ausscheiden der Fachkraft aus dem Unternehmen - Einziehung der Werkstattkarte durch das Unternehmen und unverzügliche Rückgabe der Karte an das LAGuS
Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 bis 10 Tage.
- Antrag
- Gewerbeanmeldung (Kopie) bzw. Handelsregistereintrag (Kopie) des Unternehmens
- Personalausweis (Kopie) des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters
- Anerkennung oder Beauftragung des Unternehmens nach § 57 b StVZO (Kopie)
nicht älter als 3 Jahre - Schulungsnachweis nach § 57 b StVZO (Kopie) der Fachkraft
nicht älter als 3 Jahre - Personalausweis (Kopie) der Fachkraft
- Nachweis über das Arbeitsverhältnis der Fachkraft, unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Bei Antrag auf Erneuerung wegen Berichtigung, Fehlfunktion oder Beschädigung
- Rückgabe der nicht mehr nutzbaren Karte - Bei Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
- schriftliche Erklärung über den Verlust bzw. Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
- Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern und Kontrollgerätehersteller, die nach § 57b StVZO anerkannt und beauftragt sind
- Fachliche Eignung des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters sowie der verantwortlichen Fachkraft gemäß § 7 Abs. 1 FPerV
- Firmensitz in MV
- Überprüfung des eingegangenen Antrages auf Vollständigkeit und Lesbarkeit
- Erstellung und Versand des Kostenbescheides an den Antragsteller
- Nach Zahlungseingang - Bestellung der Werkstattkarte beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA)
- Versand der Werkstattkarte durch das KBA an die zuständige Behörde (hier: LAGuS) und der dazugehörigen Werkstattkarten-PIN an die Privatanschrift der verantwortlichen Fachkraft des Unternehmens
- Information des Antragstellers durch das LAGuS über Eingang der Werkstattkarte am jeweiligen Ausgabeort
- Ausgabe der Werkstattkarte gegen Empfangsbescheinigung an den Firmeninhaber, den verantwortlichen Geschäftsführer/Gesellschafter oder eine bevollmächtigte Person
Ausgabestellen für Werkstattkarten in MV:
Dezernat Neubrandenburg - Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, 3. Obergeschoss
Dezernat Rostock - Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock, Haus 3, 1. Obergeschoss
Dezernat Schwerin - Friedrich-Engels-Straße 47, 19061 Schwerin, Erdgeschoss
Dezernat Stralsund - Frankendamm 17, 18439 Stralsund, 4. Obergeschoss
- Wartung des digitalen Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes darf nur durch anerkannte Werkstätten erfolgen
- für die erforderliche Prüfung, Reparatur und Kalibrierung des Fahrtenschreibers werden Werkstattkarten ausgestellt
Antragsstelle für Unternehmens- und Werkstattkarten in MV:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsschutz