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Förderung: Zuwendungen für Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99030011027000, 99030011027000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030011027000, 99030011027000

Leistungsbezeichnung

Förderung: Zuwendungen für Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Gemeinwohl (Synonym), Gemeinnützig (Synonym), ehrenamtlich (Synonym), Bildungsdienst (Synonym), BFD (Synonym), FSJ (Synonym), Freiwilliges Ökologisches Jahr (Synonym), FSJ Kultur (Synonym), Freiwilligenarbeit (Synonym), gemeinnützig (Synonym), Gemeinnützigkeit (Synonym), FÖJ (Synonym), BAFzA (Synonym), Freiwilliges Jahr Kultur (Synonym), Freiwilliges Soziales Jahr (Synonym), Bundesfreiwilligendienst (Synonym), Jugendfreiwilligendienst (Synonym), Ehrenamt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bürgerengagement (030)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.01.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Das Land gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Volltext

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Jugendhilfe, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit oder des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (nachfolgend JFDG genannt).

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Nachweis über die Anerkennung als Träger des FSJ
  • Handelsregisterauszug
  • Satzung des Trägers

Voraussetzungen

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass der Zuwendungsempfänger als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Der formgebundene Antrag ist an die Bewilligungsbehörde unter Verwendung der Vorlagen zu richten.

Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt für die Dauer eines FSJ durch schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Für die Inanspruchnahme gibt es keine Fristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Das Land fördert Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres
  • Zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein