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Förderung: Zuschuss zur Fortbildung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99400128017000, 99400128017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400128017000, 99400128017000

Leistungsbezeichnung

Förderung: Zuschuss zur Fortbildung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zuwendungen zur Fortbildung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichte des Landes Niedersachsen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Zuschüsse (Synonym), Zuschussempfänger (Synonym), Sozialgerichtsbarkeit (Synonym), Arbeitsgerichtsbarkeit (Synonym), Vorschlagsberechtigte Organisationen (Synonym), Ehrenamtliche Richter (Synonym), Aus- und Fortbildung (Synonym), Zuwendungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.11.2019

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Ihre Organisation ehrenamtl. Richter für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vorschlagen kann, können Sie Zuschüsse für die Aus- und Fortbildung beantragen. Förderung der jährl. Aus- und Fortbildung ist mit einer Anteilfinanzierung von bis zu 75% der Gesamtkosten möglich.

Volltext

Was wird gefördert?

Zweck der Förderung ist es, vorschlagsberechtigte Organisationen, wie z. B. Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften bei der eigenverantwortlichen Aus- und Fortbildung der Personen zu unterstützen, die ehrenamtliche Richter bei den Arbeits- und Sozialgerichten des Landes M-V sind oder für ein solches Amt vorgesehen sind. Im Fokus steht die Unterstützung bei der Durchführung von geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Richter. Damit werden eine fortlaufende Qualifizierung und die Möglichkeit eines Erfahrungstausches gewährleistet.

Wer wird gefördert?

Zuwendungen können ausschließlich die nach § 20 des Arbeitsgerichtsgesetzes und § 14 des Sozialgerichtsgesetzes vorschlagsberechtigten Organisationen erhalten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung ist eine Projektförderung der jährlichen Aus- und Fortbildung, wird als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen gewährt und kann bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Zuwendungsfähige Ausgaben sind Sachausgaben, Ausgaben für Teilnahmeentschädigungen sowie Aufwendungen für Lehrkräfte (u. a. Honorar, Fahrt- und Übernachtungskosten).

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag
  • Aus- und Fortbildungsprogramm für das jeweilige Kalenderjahr
  • Finanzierungsplanung unter Verwendung des vorgegebenen Vordrucks
  • Nach Durchführung: Vorlage des einfachen Verwendungsnachweises (Anlage 4 der Richtlinie) inklusive eines Sachberichts

Voraussetzungen

  • Zuwendungen können nur vorschlagsberechtigte Organisationen bei der eigenverantwortlichen Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Richtern der Arbeits- und Sozialgerichte des Landes M-V erhalten.
  • Die Förderung ist abhängig von einer angemessenen Eigenbeteiligung der Organisation von mindestens 25 % der Ausgaben.

Kosten

  • Die Beantragung ist kostenfrei.
  • Es wird auf die Eigenanteilsfinanzierung von mindestens 25 % verwiesen.

Verfahrensablauf

  • Die Zuwendung kann nur unter Verwendung der bereit gestellten Vordrucke in schriftlicher Form beantragt werden.
  • Förderantrag nebst erforderlichen Unterlagen ist bis zum 31.01. des jeweiligen Haushaltsjahres an die Präsidenten des Landessozialgerichts oder des Landesarbeitsgerichts zu richten.
  • Zuwendungsbescheid mit konkreter Bezifferung des Zuschusses ist abwarten.
  • Vor Durchführung der Fortbildung können die bewilligten Mittel schriftlich angefordert werden.
  • Abrechnung der Fortbildung und einfacher Verwendungsnachweis gemäß Vordruck sind an die Präsidenten des Landessozialgerichts oder des Landesarbeitsgerichts zu übersenden.
  • Der Nachweis wird geprüft, ggf. können überzahlte Beträge auch zurück gefordert werden.

Bearbeitungsdauer

  • durchgängige Bearbeitung
  • durchschnittlich 2 Monate

Frist

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis 31.01.2024
Laufzeit der Förderung: ab 01.01.2006
  • Bewilligte Mittel bzw. Auszahlungen von Teilbeträgen können frühestens 2 Monate vor Fortbildungsveranstaltung angefordert werden
  • Abrechnung der Zuschüsse bis zum 10.12. des jeweiligen Kalenderjahres

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ehrenamtliche Richter können die Zuwendung nicht eigenständig beantragen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Gewährung und Umfang von Zuschüssen für die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern Beantragung
  • Unterstützung von vorschlagsberechtigten Organisationen bei der eigenverantwortlichen Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
  • Zuwendungen können nur vorschlagsberechtigte Organisationen nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) und (ArbGG) erhalten z. B. Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften
  • Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Beantragung erfolgt schriftlich unter Nutzung von Vordrucken
  • Zuständig: Präsident/Präsidentin des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern bzw. Präsident/Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Formulare

  • Form: schriftliche Beantragung
  • Formulare: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung sowie einfacher Verwendungsnachweis
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein