Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Förderung: Zuschuss für AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99148188017000, 99148188017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148188017000, 99148188017000

Leistungsbezeichnung

Förderung: Zuschuss für AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten beantragen

Leistungsbezeichnung II

Förderung von Aids-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (148)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.12.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen.

Volltext

Was wird gefördert?

Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen. Gefördert werden:

  • Beratungsleistungen,
  • Präventionsmaßnahmen,
  • Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit

Wie wird gefördert?

Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Antragsprüfung
  • Bewilligung oder Ablehnung

Bearbeitungsdauer

4 Monat(e)

Frist

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis 31.10.2024
für das dem Maßnahmezeitraum vorangehende Jahr

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen sowie um zur Verbesserung der Situation von HIV-Infizierten, AIDS-Kranken, deren Angehörigen und Freunde beizutragen.
Zuwendungsempfänger sind freie gemeinnützige Träger, soweit sie Träger von AIDS-Beratungsstellen sind.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern