Förderung: Zuschuss für AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten beantragen
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Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen.
Was wird gefördert?
Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen. Gefördert werden:
- Beratungsleistungen,
- Präventionsmaßnahmen,
- Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit
Wer wird gefördert?
Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit
Wie wird gefördert?
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen sowie um zur Verbesserung der Situation von HIV-Infizierten, AIDS-Kranken, deren Angehörigen und Freunde beizutragen.
Zuwendungsempfänger sind freie gemeinnützige Träger, soweit sie Träger von AIDS-Beratungsstellen sind.