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Belastungserprobung und Arbeitstherapie für Krankenversicherte Finanzierung

Mecklenburg-Vorpommern 99134006174000, 99134006174000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134006174000, 99134006174000

Leistungsbezeichnung

Belastungserprobung und Arbeitstherapie für Krankenversicherte Finanzierung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arbeitstherapie (Synonym), Krankenversicherung (Synonym), Belastungserprobung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Krankenversicherung (134)

Verrichtungskennung

Finanzierung (174)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V

Teaser

Versicherte haben Anspruch auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie, wenn nach den für andere Träger der Sozialversicherung geltenden Vorschriften solche Leistungen nicht erbracht werden können.

Volltext

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie, wenn diese Behandlungen nicht von anderen Sozialversicherungsträgern wie der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung finanziert werden.

Die Belastungserprobung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Durch sie wird die gesundheitliche Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit festgestellt.

Eine Arbeitstherapie bezeichnet die stufenweise Heranführung von Patienten mit psychischen Störungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen an das Arbeitsleben.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für eine Belastungserprobung und eine Arbeitstherapie.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Formulare

nicht vorhanden