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Befreiung von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Mecklenburg-Vorpommern 99134001010001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134001010001

Leistungsbezeichnung

Befreiung von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

450 Euro Job (Synonym), Versicherungspflicht (Synonym), Minijob (Synonym), 400 Euro Job (Synonym), geringfügige Beschäftigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Krankenversicherung (134)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

Verrichtungsdetail

aufgrund eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnises

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt und dabei ein Arbeitsentgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) verdient, ist nicht krankenversicherungspflichtig.

Volltext

Wenn Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen (Minijob), sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Sie müssen dann für diese keine Beiträge bezahlen.

Ihre Krankenversicherung müssen Sie somit anderweitig regeln.

Zum Beispiel:

  • Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Freiwillige Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) 
  • Familienversicherung über den/die Ehepartner/in, die eingetragene Lebenspartnerin / den eingetragenen Lebenspartner oder die Eltern
  • Minijob als Nebenjob: die Krankenversicherung läuft über die hauptberufliche Tätigkeit
  • Minijob bei Bürgergeldbezug: das Jobcenter übernimmt ggf. die Krankenversicherung

Die Versicherungsfreiheit gilt nicht für eine Beschäftigung im Rahmen betrieblicher Berufsausbildung, nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz und dem Bundesfreiwilligendienstgesetz.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht nur so lange, wie der Grund für die Befreiung andauert. 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Rückfragen beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Weiterführende Angaben erhalten Sie bei

  • Ihrer Krankenkasse

oder

  • der Minijobzentrale 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Geringfügig Beschäftigte (Minijob) sind für diese Beschäftigung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Formulare

nicht vorhanden