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Pflegehilfsmittel Bewilligung

Mecklenburg-Vorpommern 99106012017000, 99106012017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106012017000, 99106012017000

Leistungsbezeichnung

Pflegehilfsmittel Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verbrauchsmittel (Synonym), Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (Synonym), Pflegehilfsmittel (Synonym), technische Hilfsmittel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflegeversicherung (106)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie zu Hause privat gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Möglicherweise auch auf technische Pflegehilfsmittel und/oder auf einen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.

Volltext

Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie zu Hause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer Wohngemeinschaft leben und von der Familie, Bekannten, Freunden oder auch von einem Pflegedienst gepflegt werden. Dies gilt nur, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.

Pflegehilfsmittel sollen Beschwerden des pflegebedürftigen Menschen lindern, ihm ein selbständigeres Leben ermöglichen und der Pflegeperson zur Pflegeerleichterung dienen.

Die Pflegekasse überprüft unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes, ob die beantragten Pflegehilfsmittel notwendig sind.

Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie  Bettschutzeinlagen, Hygieneartikel, Einmalhandschuhe. Hierfür steht ein monatlicher Betrag von bis zu 40 Euro zur Verfügung.
  • technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme. Diese werden meist leihweise überlassen. Erwachsene Pflegebedürftige müssen in der Regel hierfür etwas dazu bezahlen.

Außerdem können Sie finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zu beantragen. Dazu gehören zum Beispiel technische Hilfen im Haushalt oder Treppenlifter, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Voraussetzungen

  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt und wird von einer privaten Pflegeperson durchgeführt.
  • Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor

Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.

Verfahrensablauf

Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wer zu Hause privat gepflegt wird, hat Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (z.B. Betteinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich, wenn diese nicht von der Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern finanziert werden.
  • Diese Hilfsmittel sollen die Pflegesituation erleichtern und vor allem zum Schutz der privaten Pflegeperson (Familie, Freunde, Nachbarn) dienen.
  • Außerdem können technische Pflegehilfsmittel – vorrangig leihweise – zur Verfügung gestellt werden. Auch technische Hilfsmittel und Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes können gewährt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.

Formulare

nicht vorhanden