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Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Kostenübernahme

Mecklenburg-Vorpommern 99106003147000, 99106003147000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106003147000, 99106003147000

Leistungsbezeichnung

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Kostenübernahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verhinderungspflege (Synonym), Ersatzpflege (Synonym), Kurzzeitpflege (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflegeversicherung (106)

Verrichtungskennung

Kostenübernahme (147)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Angehörige, die sonst immer pflegen, verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.

Volltext

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfallen, können Sie eine Ersatzpflege beantragen. Diese Leistungen der Verhinderungspflege stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden.

Verhinderungspflege wird nicht gewährt, wenn die pflegebedürftige Person – bevor der Vertretungsfall eingetreten ist – ausschließlich über einen Pflegedienst betreut wurde.

Die Verhinderungspflege kann ein ambulanter Pflegedienst übernehmen, oder eine vertraute Person (Angehörige, Freunde, Nachbarn). Auch die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung ist möglich.

Wird die Verhinderungspflege von Personen übernommen, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, und nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben, trägt die Pflegekasse die Kosten bis 1.612 Euro je Kalenderjahr.

Übernehmen nahe Angehörige, die nicht mit im Haushalt leben, die Ersatzpflege, darf der Betrag, den die Pflegekasse übernimmt, das 1,5-fache des eigentlichen Pflegegeldes nicht überschreiten.   

Kommen notwendige Aufwendungen der Ersatz-Pflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) hinzu (Nachweis notwendig), kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden.

Zusätzlich zur Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des eigentlich für Kurzzeitpflege gedachten Betrages (bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 können pro Kalenderjahr Verhinderungspflege für 6 Wochen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Pflegebedürftige müssen zu Hause durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein

Kosten

Die Antragsstellung ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ist die private Pflegeperson verhindert, können Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 – 5 Verhinderungspflege beantragen
  • Gilt nur für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden
  • Leistung beläuft sich auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr
  • Kann für sechs Wochen pro Kalenderjahr beantragt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.

Formulare

nicht vorhanden