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Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99055031012000, 99055031012000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99055031012000, 99055031012000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Fachliche Eignung (Synonym), Nationale beziehungsweise grenzüberschreitende EU-Lizenz (Synonym), Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) (Synonym), Sicherheit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Synonym), Persönliche Zuverlässigkeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Güterverkehr (055)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie beabsichtigen, gewerbsmäßig oder gegen Entgelt Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zu transportieren?  Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz).

Volltext

Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist erlaubnispflichtig. Dabei ist zwischen einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und einer Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden. Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:

  • fachliche Eignung

Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen)

  • finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenkapital von EUR 9.000 für das erste, EUR 5.000 für jedes weitere Kraftfahrzeug)

  • persönliche Zuverlässigkeit

Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).

Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).

Erforderliche Unterlagen

  • Polizeiliches Führungszeugnis (wird der zuständigen Behörde nach Antragsstellung beim Bürgeramt übersandt)
  • Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister
  • Nachweis über Sach- und Fachkundeprüfung der IHK
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
  • Eigenkapitalbescheinigung / Vermögensübersicht

Bitte erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Voraussetzungen

Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:

  • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
  • keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
  • Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
  • Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Kosten

Gebühr: 300€
Zuzüglich zur Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz kommt für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 55,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie; bei Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von EUR 200,00 plus EUR 3,30 für jeweils eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu entrichten.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) entsprechen.
  • Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.

Bearbeitungsdauer

0 - 3 Monat(e)
Innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Diese Frist kann die zuständige Stelle in hinreichend begründeten Fällen um einen Monat verlängern.

Frist

keine

Die Erlaubnis wird längstens für die Dauer von bis zu zehn Jahren erteilt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung
  • gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t
  • erlaubnispflichtige Tätigkeit
  • Sicherheit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens müssen nachgewiesen werden
  • Fachliche Eignung (IHK-Prüfung) des Unternehmers/Verkehrsleiters ist nachzuweisen
  • Persönliche Zuverlässigkeit ist nachzuweisen
  • zuständig: Genehmigungsbehörde am Betriebssitz des Unternehmens

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seine Niederlassung hat. Besteht keine Niederlassung, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Betroffenen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte zuständig.

Formulare

  • Antrag ist schriftlich zu stellen. Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Form.
  • Die auf der Internetseite der Behörde öffentlich zugänglichen Antragsformulare erleichtern die Antragstellung und sollten daher vollständig ausgefüllt an die zuständige Behörde übersandt werden.
  • Ein persönliches Erscheinen in der Behörde ist in der Regel nicht notwendig
  • Kein Onlinedienst möglich (in Berlin)