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Wildnachweisung einreichen

Mecklenburg-Vorpommern 99067015261000, 99067015261000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067015261000, 99067015261000

Leistungsbezeichnung

Wildnachweisung einreichen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Streckenerfassung (Synonym), Streckenstatistik (Synonym), Wildtiere (Synonym), Wild (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Durch den Jagdausübungsberechtigten sind für jedes abgelaufene Jagdjahr die Abschusszahlen bis zum 10. April des darauffolgenden Jagdjahres an die zuständige untere Jagdbehörde zu melden.

Volltext

Jedes Stück erlegtes Wild, Fallwild sowie die erlegten Hunde und Katzen müssen innerhalb von einer Woche durch den Jagdausübungsberechtigten in eine Streckenliste eingetragen werden. Hierzu ist das Formblatt „Streckenliste“ zu verwenden.

Die Anzeige der Gesamtstrecke des vorangegangenen Jagdjahres hat bis zum 10. April jeden Jahres bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde zu erfolgen. Hierfür ist durch den Jagdausübungsberechtigten das Formblatt „Wildnachweisung“ zu verwenden. 

Erforderliche Unterlagen

Verwendung der bereitgestellten Formblätter.

Es ist zwingend darauf zu achten, dass der Jagdbezirk, entsprechend der Bezeichnung im Pachtvertrag, und die örtlich zuständige Hegegemeinschaft benannt werden. Anderenfalls ist eine Zuordnung der Wildnachweisung nicht möglich. 

Falls die Meldung gemeinschaftlich für einen Jagdbezirk erfolgt, so ist

  • der Name,
  • die Anschrift des Sprechers (Obmann) der Pächtergemeinschaft sowie
  • die Namen aller Jagdausübungsberechtigten aufzuführen. 

Es ist darauf zu achten, dass die Vor- und Rückseite des Formulars Wildnachweisung ausgefüllt wird, auch wenn kein Abschuss der dort aufgeführten Wildarten erfolgt ist.

Die Wildnachweisung ist vom Verpächter zu unterzeichnen.

Voraussetzungen

Fristgerechte Einreichung des Formblätter „Wildnachweisung“ und „Schwarzwildmeldung“.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Eingang und Verarbeitung (Erfassung) der Wildnachweisungen, Übersendung der Ergebnisse an die oberste Jagdbehörde

Bearbeitungsdauer

Keine Rückmeldung von Seiten der Behörde an den Jagdausübungsberechtigten notwendig. Daher keine Bearbeitungsdauer.

Frist

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: bis 10.04.2025
der Gesamtstrecke des vorangegangenen Jagdjahres (Wildnachweisung)
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: bis 10.04.2025
der Gesamtstrecke des vorangegangenen Jagdjahres (Wildnachweisung)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Durch den Jagdausübungsberechtigten sind für jedes Jagdjahr im Vorfeld Abschusspläne für die vorkommenden Schalenwildarten zu erstellen.
  • Durch den Jagdausübungsberechtigten ist bis zum 10. April jeden Jahres die Strecke des vorangegangenen Jagdjahres bei der zuständigen unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
  • Die Streckenliste ist in elektronischer Form zu führen. Hilfsweise ist ein vorgeschriebenes Formblatt zulässig. 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die jährliche Abschussplanung und Wildnachweisung erfolgt bei den Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. 

Formulare

Wildnachweisung Online:

Wählen Sie hier die für Sie zuständige Jagdbehörde aus. Tragen Sie in den Feldern „Benutzername“ und „Passwort“ die Ihnen (von der unteren Jagdbehörde) zugeteilten Zugangsdaten ein und klicken Sie auf „Anmelden“ um auf die Programmoberfläche zu gelangen.

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