Ausbildereignungsprüfung in der Agrar- und Hauswirtschaft gemäß AEVO ablegen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
- § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 10 Berufsbildungszuständigkeitslandesverordnung (BBiZustLVO M-V)
- Prüfungsordnung für die Durchführung von beruflichen Fortbildungsprüfungen und Prüfungen zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse im Bereich der Agrar- und Hauswirtschaft
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V)
Mit der Ausbildereignungsprüfung weisen Sie u.a. nach, dass Sie geeignet sind, die Berufsausbildung von Auszubildenden der Agrar- und Hauswirtschaft durchzuführen.
Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse.
Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden in 180 Minuten fallbezogene Aufgaben aus den vier Handlungsfeldern schriftlich bearbeitet. In der praktischen Prüfung ist eine berufstypische Ausbildungssituation in der Regel nach der 4-Stufen-Methode in 45 Minuten durchzuführen und in einem anschließenden Fachgespräch zu erläutern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.
Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche private Anbieter, die z.B. Vorbereitungskurse anbieten. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.
Die Prüfungen wird zu festen Terminen (15.01. und 15.07.) vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.
- amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung nach AEVO
An der Ausbildereignungsprüfung kann teilnehmen wer:
- an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
- in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
- seinen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat.
Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
- Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist in der Regel mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
- Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
- In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
- Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.
Die Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung erfolgt bis zum 15. Januar bzw. 15. Juli des Jahres.
Unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung erhalten Sie eine Mitteilung, ob die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ wurde. Bei nicht bestandener Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Werden auf den Bescheiden im Verfahren ausgewiesen (Nichtbestehensbescheid, Bestehensbescheid, Gebührenbescheid)
- Die Ausbildereignung ist für die Ausbildungsgenehmigung unverzichtbar.
- Nachweis des zur Berufsbildung erforderlichen pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Grundwissens.
- Die Eignung wird in einer Prüfung nachgewiesen.
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde.
- In der schriftlichen Prüfung werden in 180 Minuten fallbezogene Aufgaben aus den vier Handlungsfeldern schriftlich bearbeitet.
- In der praktischen Prüfung ist eine Ausbildungssituation in 60 Minuten durchzuführen.
- Ausbilder und Ausbilderinnen in der Agrar- und Hauswirtschaft haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach AEVO nachzuweisen.
- Zuständigkeit: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern