Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen

Mecklenburg-Vorpommern 99067004060000, 99067004060000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067004060000, 99067004060000

Leistungsbezeichnung

Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Jägerei (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdbezirk (Synonym), Jagdausübung (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdfläche (Synonym), Jagen (Synonym), Jäger (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt.

Volltext

Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:

  • Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
  • Jagdschein

Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
 

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Änderung der Jagdausübungsfläche
  • Änderung der Fläche, auf der eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt wurde

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Der Jagdscheininhaber kann Eintragungen in den Jagdschein bei der örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde vornehmen lassen. 

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitung dauert maximal eine Woche.

Frist

Änderungen bzgl. der für die Jagdausübung zustehenden Flächen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht erforderlich

Kurztext

  • Jagdschein Eintragung 
  • Jagdschein für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • Flächen, auf denen dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht, müssen eingetragen werden
  • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde eingetragen
  • Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
  • Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja