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Jagdschein: Änderung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99067004011000, 99067004011000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067004011000, 99067004011000

Leistungsbezeichnung

Jagdschein: Änderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Heirat (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Hauptwohnsitz (Synonym), Eheschließung (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jäger (Synonym), Namensänderung (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jägerei (Synonym), Jagd (Synonym), Umzug (Synonym), Geburtsname (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym), Änderung (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jagen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen unteren Jagdbehörden durchgeführt.

Volltext

Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagscheins sein. Die Erteilung eines Jagdscheins erfolgt bei der zuständigen unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag.

Während der Laufzeit des Jagdscheins notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Jagdschein

Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:

  • Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
  • Jagdschein

Für die Eintragung von entgeltlichen Erlaubnisscheinen müssen Sie den Erlaubnisschein vorlegen. 

Für die Eintragung von Pachtflächen müssen Sie den Pachtvertrag vorlegen. 

Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Der Jagdscheininhaber kann die Änderungen eines Jagdscheines bei der örtlich zuständigen unteren Jagdbehörde vornehmen lassen.

Bearbeitungsdauer

0 - 1 Woche(n)

maximal eine Woche

Frist

Änderungen bzgl. der für die Jagdausübung zustehenden Flächen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jagdschein Änderung 
  • Der Jagdschein ist für die Jagd in Deutschland erforderlich.
  • Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
  • wird von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde geändert
  • Zuständigkeit: untere Jagdbehörde
  • Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. 
  • Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen unteren Jagdbehörden durchgeführt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja